Verein zur Förderung der Herpetologie  

Unsere Reptilienbörse Oberschwaben, DIE Reptilienbörse im Dreilädereck 


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Seit 2009 veranstalten die Reptilienfreunde Oberschwaben die renommierte Reptilienbörse Dreiländereck. Wir freuen uns jedes Jahr über zahlreiche Besucher!

Auf der Reptilienbörse Dreiländereck bei Tettnang am Bodensee erwartet sie, in gemütlicher Atmosphäre ein besonders umfangreiches Leistungsspektrum. 

Neben einer großen Auswahl an Reptilien, Amphibien und Terrarientieren wird es auch nicht an Terrarien, Literatur, Deko, Zubehör und Futtertieren mangeln! In breiten Gängen ist es ein leichtes in Ruhe das vielfältige Angebot zu begutachten. Unsere Aussteller bieten Ihnen eine Vielfalt die jedes "Terrarianerherz" höher schlagen lässt.

Wir bieten ihnen außerdem einen beheizten und bewachten Tierabgaberaum um nach einem Kauf weiterhin in Ruhe das Angebot der Aussteller besichtigen zu können! Ein fachkundiger Tierarzt steht bei Fragen immer für Sie zur Verfügung. Nicht zuletzt ist für ihr leibliches Wohl bestens gesorgt.

Wir legen größten Wert auf den Tier- und Artenschutz und versuchen nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Dennoch ist es menschlich etwas zu vergessen oder zu übersehen, wir bitten dies zu entschuldigen. Zögern Sie nicht und auf Missstände Aufmerksam zu machen. Wir werden versuchen diese schnellstmöglich zu beheben.


Informationen zum Naturschutz, Recht und zu artenschutzrechtlichen Kontrollen:

 

Das RP Tübingen bietet die Möglichkeit, kostenlos Formblätter sowie ein Merkblatt herunterzuladen unter
http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/menu/1158517/index.html Der Schutzstatus der Tiere kann unter www.wisia.org recherchiert werden.
Wir möchten sie bitte darauf hinweisen, insbesondere auf das Formblatt "Zuchtbeleg", damit diese Formblätter für die angebotenen Nachzuchten schon vorab ausgefüllt werden. Das Formblatt ist den "Vollzugshinweisen zum Artenschutz" der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA, eingestellt
auf www.la-na.de ) entnommen.
Für Anbieter von Tieren ist dies von äußerster Wichtigkeit! es wäre unschön, wenn wir jemanden der Börse Verweisen müssten!
 
Gewerbsmäßige Züchter und Händler müssen im Besitz einer Erlaubnis nach § 11 Abs. l Satz l Nummer 3 TierSchG sein; Bestands-/Zuchtbücher im Original am Tag der Börse dabei haben und diese auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzeigen (Nur EU- Bürger). 
Alle Anbieter müssen die durch die zuständige Behörde verfügten Auflagen, (soweit sie die Anbieter betreffen,) relevanten tierschutzrechtlichen Bestimmungen und die Börsenordnung kennen und sich vor Börsenbeginn auf ihre Einhaltung verpflichten